Neue Hundeverordnung – geplant – Recht der Vierbeiner auf Bewegung
Ab 2021 soll eine neue Hundeverordnung (Gassi-Pflicht) in Kraft treten. Bei näherer Betrachtung der Hundebedürfnisse sorgt das bei manch einem für Irritationen.
Viele Hunde sind sehr kuschelig und genießen die Schmuse-Zeit mit ihren zweibeinigen Freunden. Deswegen sind sie aber noch lange keine Kuscheltiere – zumindest nicht im eigentlichen Sinne.
Brauchen Hunde eigentlich immer Auslauf?
Es mag nicht überraschen: Hunde brauchen Auslauf! Aber wie viel? Eine pauschale Aussage bezüglich Dauer und Häufigkeit der notwendigen Spaziergänge lässt sich natürlich nicht treffen. Es liegt in der Natur der Sache, dass die unterschiedlichsten Faktoren das Bewegungsbedürfnis der Hunde beeinflussen. Nicht nur in Bezug auf Rasse, Größe oder Gewicht. So spielt natürlich auch das Alter des Hundes eine maßgebliche Rolle. So braucht ein 14jähriger Hund weniger Bewegung als eine zweijährige Fellnase.
Schauen wir uns die die Rassezugehörigkeit genauer an, beispielsweise einen Windhund: Dieser wurde für die Hetzjagd auf Hasen gezüchtet wurde – und benötigt deutlich mehr Bewegung als ein Mops (der als Begleithund ohne „Arbeitsaufgabe“ gezüchtet wurde). Ein weiterer Faktor ist auch der Körperbau: Je massiger, desto geringer ist das Bewegungsbedürfnis des Hundes.
Hundeverordnung mit Bezug auf Gesundheit
Natürlich spielt auch die Gesundheit eine wesentliche Rolle, Krankheiten oder Schmerzen können durchaus an den Kräften des Hundes zehren. Leidet er, wird sein Bewegungsdrang auch wesentlich geringer sein, als wäre er kerngesund.
Auch die Intensität der Bewegung ist natürlich von Belang. Hierbei geht es nicht nur um Quantität, sondern vielmehr um Qualität. So powert sich ein Hund beim 30-minütigen Lauf am Rad mehr aus, als wenn er mit seinem Frauchen oder Herrchen gemütlich eine halbe Stunde durch die Gegend schlendert. Ist das Gehen an der Leine aber noch Neuland für den Hund und er erlernt es gerade erst, fordert ihn diese neue Aufgabe geistig sehr.
Nicht nur wir Zweibeiner freuen uns über Abwechslung – Hunde stehen uns Menschen da in nichts nach. Sie möchten auf die unterschiedlichste Art und Weise gefordert werden. Läuft er jeden Tag die gleiche langweilige Runde, ist der Hund mit seinen Sinnen nur wenig gefordert. Diejenigen, die regelmäßig neue Wege erkunden dürfen, sind hingegen weitaus mehr animiert und somit auch besser ausgelastet.
Auch in Bezug auf die Ausdauer gibt es natürlich Unterschiede: Ist der Hund gewohnt, 30 Minuten am Fahrrad zu laufen, wird es für ihn weniger ermüdend sein als für einen, der das zum ersten Mal macht.
Vor diesem Hintergrund ist es etwas irritierend, dass die Bundesregierung die Gassi-Runden ab 2021 gesetzlich regeln möchte: Da heißt es: Hunde haben ein Recht auf Bewegung an der frischen Luft – und sollen zweimal am Tag vor die Tür – insgesamt mindestens eine Stunde.
Empfehlung: mehrmals täglich raus
Als verantwortungsbewusster Hundebesitzer sollte es aber selbstverständlich sein, mit seinem Hund mehrmals täglich eine ausgiebige Runde zu drehen – seinen Bedürfnissen entsprechend angepasst.
Grundsätzlich zählt auch das Freilassen in den heimischen Garten als Auslauf. Aber auf Dauer bietet das eigene Grundstück zu wenig Anreize für die Schnuppernasen. Das kann problematisch werden: Gelangweilte Hunde verzapfen häufig Unfug. Sie fangen an zu buddeln, bellen Passanten an oder widmen sich mit ihren Beißerchen genussvoll den Gartenmöbeln.
Hunde müssen frische Duftspuren verfolgen können und neue visuelle Eindrücke gewinnen. Besonders junge Hunde entwickeln sich so selbstsicherer gegenüber anderen Hunden oder Menschen. Zudem lernen sie auf der Straße auch den Umgang mit Fahrzeugen.
Zusammenfassend zielt das Gesetz wohl darauf ab, besonders die Zwinger- und Kettenhaltung von Hunden zu unterbinden, die oft tagelang an der gleichen Stelle verharren müssen, nicht genug Bewegung bekommen und keine sozialen Kontakte pflegen können. Dies spielt natürlich nicht nur für Menschen eine große Rolle, sondern ist auch für Hunde von großer Bedeutung, um ausgelastet und glücklich zu sein.
Gebote und Verbote in der neuen Hundeverordnung
Die Haltung an Kette oder Leine soll zudem bis auf wenige (gerechtfertigte) Ausnahmen gänzlich verboten werden. Zudem sieht der neue Entwurf vor, dass HundehalterInnen ihre Vierbeiner nicht mehr den ganzen Tag allein lassen dürfen – eine Bezugsperson muss die Fellnase mehrmals täglich betreuen.
Fraglich: Wer überprüft denn, wie oft und wie lang Hundehalter mit ihrem Vierbeiner frische Luft schnuppern und ihm den gesetzlich vorgeschriebenen Auslauf gewähren? Klingelt jemand vom Ordnungsamt regelmäßig an der Tür? Oder gibt es demnächst eine speziell ausgebildete Hunde-Polizei? Diese Szenarien sind schwer vorstellbar….
Für die meisten Hundebesitzer ist diese neue Verordnung eh nicht relevant. Vermutlich soll sie nur diejenigen sensibilisieren, die bisher mit ihrem Hund lieber auf dem Sofa sitzen. Also: Schuhe und Jacke anziehen – und die frische Luft genießen.